Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke

Bei einem Urteil im August 2023 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wurden jetzt erstmals Kriterien für die Aufbewahrung von Schlüssel für Waffenschränke festgelegt.

Danach müssen Schlüssel für einen Waffenschrank in einem Behältnis verwahrt werden, dessen Sicherheitsstufe der des Waffenschrankes entspricht, in welchem die Waffen und Munition aufbewahrt werden.

Dies betrifft alle Waffenbesitzer/-innen, welche ihre erlaubnispflichtigen Waffen in einem Tresor verwahren, der mit einem Schlüssel verschlossen wird.

Bei festgestellten Mängeln könnte sich dies auf die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers auswirken, was den Widerruf der Waffenbesitzkarte und somit Verlust der Waffen zur Folge haben könnte.

Daher geht die Empfehlung an alle Schützinnen und Schützen nur noch Waffenschränke mit mechanischem oder elektronischem Zahlenschloss zu verwenden, denn hier entfällt das Problem der Schlüsselaufbewahrung.